Die Satzung sagt dazu
1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Kinder- und Jugend- Leichtathletik im Bürgerfelder Turnerbund von 1892 e.V.
2. Insbesondere erfolgt die Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft und ideelle, und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke im Bereich Leichtathletik im Bürgerfelder Turnerbund von 1892 e.V. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Bezuschussung oder Übernahme von Kosten für leistungsfördernde Maßnahmen verwirklicht.
3. Für die Erfüllung dieser satzungsgemäßen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/ Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.